Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) HarMes Bedachungen GmbH – Verkauf, Fertigung, Lieferung und Montage von Überdachungen sowie Lieferung von Bausätzen Stand: 23.10.2025 HarMes Bedachungen GmbH Weberstraße 35, 78647 Trossingen, Deutschland Geschäftsführer: Harald Hoffmann Handelsregister: HRB 784623 1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der HarMes Bedachungen GmbH (nachfolgend „HarMes“) und ihren Kunden über Planung, Fertigung, Lieferung und Montage von Überdachungen sowie die Lieferung von Bausätzen. 1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). 1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HarMes stimmt ihrer Geltung in Textform zu. 1.4 Unternehmerklauseln: Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, ist dies kenntlich gemacht. 2. Vertragsgegenstand, Leistungsarten 2.1 Vertragsgegenstand sind maßgeschneiderte Überdachungen (z. B. Terrassenüberdachungen) einschließlich Zubehör, deren Montage sowie die Lieferung von Bausätzen. 2.2 Soweit nicht ausdrücklich zugesagt, ist HarMes nicht zur Prüfung der Tragfähigkeit des bauseitigen Untergrundsverpflichtet. Diese liegt im Verantwortungsbereich des Kunden (siehe Ziff. 7). 2.3 Ein ServiceAbo (regelmäßige Prüfung der Bauteile auf Dichtigkeit und Festigkeit, ggf. Nachabdichtung/-befestigung) kann separat vereinbart werden; Inhalt, Intervalle und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen AboVereinbarung. 3. Vertragsschluss, Nebenabreden, Änderungen 3.1 Anfragen über Website, EMail oder Telefon sind unverbindlich. 3.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde (a) die Auftragsbestätigung online annimmt oder (b) die Abschlagsrechnung (in der Regel 50 % des Auftragswertes) überweist. 3.3 Änderungen/Ergänzungen nach Vertragsschluss (z. B. Sonderwünsche) gelten als Nachträge und bedürfen der Textform; sie werden gesondert vergütet. 3.4 Vertretungsmacht vor Ort: Monteure/Nachunternehmer sind nicht bevollmächtigt, den Auftragsinhalt zu erweitern, zu kürzen oder zu ändern. 3.5 Prospektangaben, Zeichnungen und Abbildungen sind indikativ, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen/Modellpflegen bleiben zulässig, soweit Form, Funktion und Qualität nicht verschlechtert werden. 4. Preise, Steuern, Preisanpassung (B2Csicher) 4.1 Alle Preise in Euro (€) einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht anders ausgewiesen. 4.2 B2CVierMonatsSchranke: Gegenüber Verbrauchern sind Preiserhöhungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss ausgeschlossen. Nach Ablauf von 4 Monaten sind Preisanpassungen zulässig, sofern nachweisbare, wesentliche Änderungen von Material, Energie, Transport oder Lohnkosten eingetreten sind. Preissenkungenwerden in entsprechendem Umfang weitergegeben. Übersteigt eine Anpassung +10 %, kann der Verbraucher innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung kostenfrei zurücktreten. 4.3 Gegenüber Unternehmern sind sachlich begründete Preisanpassungen zulässig; Ziff. 4.2 Sätze 2–4 gelten entsprechend. 4.4 Aufwendungen aufgrund nachträglicher behördlicher Auflagen oder vom Kunden veranlasster Änderungen nach Auftragsbestätigung werden zusätzlich berechnet. 5. Zahlung, Abschläge, Aufrechnung/Zurückbehaltung 5.1 Zahlungsart: ausschließlich Überweisung. 5.2 Fälligkeit: Rechnungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonto nur, wenn ausdrücklich vereinbart (10 Kalendertage). 5.3 Abschlagszahlungen/Teilleistungen: HarMes ist berechtigt, für vertragsgemäß erbrachte TeilleistungenAbschlagsrechnungen in Höhe des Wertes der jeweiligen Teilleistung zu stellen; Leistung und Wert werden angezeigt und nachgewiesen. 5.4 Zahlungsverzug: Gesetzliche Verzugszinsen; weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten. HarMes kann weitere Leistungen nur gegen Vorkasse erbringen. 5.5 Aufrechnung/Zurückbehaltung: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Macht der Kunde Mängelrechte geltend, darf er einen angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten; angemessen ist regelmäßig das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten. 6. Liefer und Leistungsfristen, Liefergebiet, Gefahrübergang 6.1 Liefergebiet: Deutschland. Versanddienstleister/Spedition nach Wahl von HarMes; Teillieferungen sind zumutbar. 6.2 Fristen: Liefer/Montagezeiten hängen von Spezifikation und Zulieferung ab; als Richtwert gilt 4–16 Wochen. Termine sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 6.3 Selbstbelieferung/Witterung: Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Witterungs/Wetterereignisse können Termine verschieben; Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit. Der Kunde wird unverzüglich informiert; neue Termine werden abgestimmt. 6.4 Gefahrübergang: a) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabeüber; bei Montageleistungen mit Abnahme (Ziff. 8). b) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr beim Versendungskauf mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur über; bei Montageleistungen mit Abnahme (Ziff. 8). 7. Mitwirkungspflichten, Baustellenvorbereitung, Genehmigungen, Statik 7.1 Der Kunde stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten sicher: baufreie Zugänge, FIgesicherten Strom und Wasser, Leitungsauskunft (unterirdisch/hinter Wand), Lager/Entladeflächen, Zufahrt sowie einen tragfähigen und geeigneten Untergrund. Empfindliche Flächen/Möbel sind zu sichern. 7.2 Auf Verlangen hat der Kunde einen Eigentums bzw. Zustimmungsnachweis des Grundstückseigentümers vorzulegen. 7.3 Genehmigungen/privatrechtliche Zustimmungen (z. B. Baugenehmigung, Nachbarschaft, statische Nachweise) beschafft der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 7.4 Leistungen basieren auf Typenstatik. Eine Objektstatik oder zusätzliche Planungsleistungen sind nicht geschuldetund – sofern beauftragt – gesondert zu vergüten. 7.5 Fehlen bauseitige Voraussetzungen oder treten Erschwernisse auf, ist HarMes berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen; Mehrkosten (Wartezeiten, Wiederanfahrten, Zusatzleistungen) werden nach tatsächlichem Aufwandberechnet. 8. Abnahme (Montage), Abnahmeprotokoll, fiktive Abnahme 8.1 Nach Fertigstellung teilt HarMes die Abnahmebereitschaft mit und bietet einen Abnahmetermin an; es wird ein Abnahmeprotokoll geführt. 8.2 Konkludente Abnahme: Die Ingebrauchnahme gilt als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel entgegenstehen. 8.3 Fiktive Abnahme (§ 640 BGB): Setzt HarMes nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und weist Verbraucher in Textform ausdrücklich darauf hin, dass bei fruchtlosem Ablauf ohne Benennung mindestens eines Mangels die Abnahme als erfolgt gilt, treten die Rechtsfolgen der fiktiven Abnahme ein. 9. Eigentumsvorbehalt, Drittingriffe 9.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HarMes. 9.2 Pfändungen oder sonstige Drittingriffe sind HarMes unverzüglich anzuzeigen; der Kunde hat Dritte auf die Eigentumsrechte hinzuweisen und HarMes die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Kosten trägt der Kunde, soweit keine Erstattung durch Dritte erfolgt. 10. ServiceAbo (optional, separate Vereinbarung) 10.1 Inhalt: Sicht/Funktionsprüfungen auf Dichtigkeit und Festigkeit, ggf. Nachabdichtung/-befestigung. 10.2 Wartung an Wartungsfugen (Silikon) ist regelmäßig erforderlich; Wartungsmaßnahmen verlängern Gewährleistungsfristen nicht automatisch. 11. Sachmängelhaftung (Gewährleistung) 11.1 Es gelten die gesetzlichen Rechte. Verjährungsfristen: a) Werkleistungen an Bauwerken: 2 Jahre ab Abnahme. b) Lieferungen/Kauf: gesetzliche Fristen (bei Verbrauchern regelmäßig 2 Jahre ab Übergabe). 11.2 Bausätze/Eigenmontage: Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Montage verantwortlich; Gewährleistung entfällt, soweit Mängel auf fehlerhafte Montage oder unsachgemäße Änderungen zurückzuführen sind. 11.3 Wartungsfugen (Silikon): Elastische Fugen sind Wartungsfugen; eine dauerhafte Dichtigkeit kann konstruktionsbedingt nicht zugesichert werden. Regelmäßige Wartung/Erneuerung ist erforderlich. 11.4 Keine Gewähr für natürlichen Verschleiß, witterungs-/umgebungsbedingte Veränderungen (z. B. Ausdehnung, Geräuschbildung, handelsübliche Farb/Strukturtoleranzen), unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung sowie bauseitige Mängel. 11.5 Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln: Verlangt der Kunde Mängelbeseitigung, darf er einen angemessenen Teilder Vergütung zurückbehalten; angemessen ist regelmäßig das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten. 12. Haftung 12.1 HarMes haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. 12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HarMes nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. 12.3 Mitverschulden des Kunden (insbesondere Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Ziff. 7) ist zu berücksichtigen. 13. Widerrufsrecht und Stornierungen (Verbraucher) 13.1 Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatz gilt das gesetzliche Widerrufsrecht(Frist 14 Kalendertage). 13.2 Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über die Lieferung nicht vorgefertigter Waren, die individuellhergestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. 13.3 Dienstleistungen (Montage): Das Widerrufsrecht erlischt, wenn HarMes die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechtsbestätigt hat. 13.4 Freiwilliges Rückgaberecht wird nicht eingeräumt. 13.5 Stornierung nach Auftragserteilung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen (z. B. Widerruf, Kündigung aus wichtigem Grund). 13.6 MusterWiderrufsformular (für Verbraucher): – An: HarMes Bedachungen GmbH, Weberstraße 35, 78647 Trossingen, EMail: info@harmes-bedachungen.de – Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung: … – Bestellt am / erhalten am: … – Name / Anschrift: … – Unterschrift (nur bei Papier) / Datum 14. Entsorgung und Nebenarbeiten 14.1 Nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind: Entsorgung von Erdaushub, Verschluss von Fundamentoberflächen, Pflaster/Betonierarbeiten und vergleichbare Nebenarbeiten. 14.2 Diese Leistungen sind bauseits zu erbringen oder können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden. 15. Datenschutz und Geheimhaltung 15.1 HarMes verarbeitet personenbezogene Daten zur Angebots und Auftragserstellung, Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung sowie zu Eigenwerbezwecken auf geeigneter Rechtsgrundlage der DSGVO. 15.2 Widerspruch gegen Direktwerbung: Betroffene können der Verarbeitung zu Direktwerbezwecken jederzeit widersprechen; in diesem Fall werden Daten nicht mehr zu diesem Zweck verarbeitet. 15.3 Vertragliche, technische und preisliche Informationen, Zeichnungen, Skizzen und Unterlagen gelten als vertraulichund dürfen Dritten nur bei gesetzlicher Pflicht oder mit vorheriger Zustimmung offengelegt werden. 16. Einsatz von Nachunternehmern HarMes ist berechtigt, fachkundige Nachunternehmer einzusetzen; hierdurch werden die Pflichten aus dem Vertrag gegenüber dem Kunden nicht berührt. 17. Referenzfotos (optional) HarMes darf nach Fertigstellung Objektfotos als Referenz verwenden (ohne Adressdaten/Personenbezug), sofern der Kunde dem nicht vorab widerspricht. 18. Reseller/Partner (optional) 18.1 Eine Weiterveräußerung der gelieferten Waren zu gewerblichen Zwecken sowie die Nutzung von Marken/Abbildungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HarMes. 18.2 Durch diese AGB wird kein Handelsvertreter, Franchise oder Agenturverhältnis begründet. 19. Verbraucherstreitbeilegung / ODR HarMes ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Plattform der EUKommission zur OnlineStreitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr 20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG). 20.2 Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmer ist Trossingen (Kreis Tuttlingen). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 21. Schlussbestimmungen 21.1 Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. 21.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Seit 2022 steht HarMes Bedachungen für Sie in den Bereichen Terrassenüberdachungen, Carports und Sonnenschutz.
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